THCP im Großhandel: Warum der Vertrieb in Deutschland ausscheidet
THCP fällt seit Juni 2024 unter die Strukturklasse 2.3 der NpSG-Anlage 1. Das NpSG verbietet das Inverkehrbringen — also genau das Großhandelsgeschäft.

THCP wurde ab 2023 als das jeweils potenteste verfügbare Cannabinoid gehandelt. Seit Juni 2024 ist der Vertrieb in Deutschland ausgeschlossen. Diese Seite erklärt, warum — und warum das Ausweichen auf die nächste Abkürzung nicht funktioniert.
Was in Deutschland gilt
THCP wird von der Anlage 1 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes erfasst, und zwar über die Strukturklasse 2.3: Die Rest-R-Systematik nach Nummer 2.3.2 schließt Kohlenstoffketten bis C10 als Rest am Ring A ein, und die Heptylkette des THCP fällt darunter. In Kraft seit dem 27. Juni 2024.
Das NpSG arbeitet anders als das Betäubungsmittelgesetz: Es verbietet das Inverkehrbringen, also Handel, Abgabe und Einfuhr. Der bloße Besitz ist nicht strafbewehrt. Für einen Großhändler ist genau der verbotene Teil der Geschäftszweck — die Unterscheidung hilft dem Handel also nicht weiter.
Weil die Strukturklasse generisch formuliert ist, erfasst sie nicht nur THCP selbst, sondern die ganze Familie vergleichbar gebauter Abkömmlinge. Ein Ausweichen auf das nächste Kürzel führt regelmäßig in dieselbe Vorschrift zurück.
Warum die Strukturklasse der eigentliche Punkt ist
Bis 2024 arbeitete das deutsche Recht bei neuen Cannabinoiden überwiegend mit Einzeleinträgen. Das führte zu einem Wettlauf: Kaum war ein Stoff erfasst, erschien der nächste mit leicht veränderter Seitenkette.
Die Strukturklasse 2.3 beendet diesen Wettlauf. Sie beschreibt ein Grundgerüst und lässt für den Rest R einen Bereich zu — bei Nummer 2.3.2 Kohlenstoffketten bis C10. THCP mit seiner Heptylkette fällt darunter, und zwar zusammen mit allen vergleichbar gebauten Abkömmlingen, die noch gar nicht auf dem Markt sind.
Für den Einkauf heißt das: Die Frage ist nicht mehr, ob ein Name auf einer Liste steht. Sie ist, ob das Molekül in den beschriebenen Bereich passt. Das lässt sich anhand der Strukturformel prüfen, bevor man bestellt.
Besitz und Handel sind nicht dasselbe
Das NpSG stellt das Inverkehrbringen unter Strafe — Handel, Abgabe, Einfuhr. Der bloße Besitz ist nicht strafbewehrt. Diese Unterscheidung wird gelegentlich als Argument für den Vertrieb angeführt; sie taugt dafür nicht. Für einen Großhändler ist der Handel der Geschäftszweck, und genau er ist erfasst.
Was wir stattdessen führen
Die Nachfrage, die früher zu THCP führte, ist nicht verschwunden — sie sucht nur ein anderes Angebot.
Unser Sortiment besteht vollständig aus CBD-Erzeugnissen aus EU-zertifiziertem Anbau: CBD-Blüten sowie das übrige B2B-Sortiment. Zu jeder Charge gehört ein Analysenzertifikat, und die Ware ist in den Märkten verkehrsfähig, in die wir sie liefern.
Häufige Fragen
Ist THCP in Deutschland verboten?
Das Inverkehrbringen ist verboten. THCP wird von der Strukturklasse 2.3 der NpSG-Anlage 1 über die Rest-R-Systematik nach Nummer 2.3.2 erfasst, in Kraft seit dem 27. Juni 2024.
Gilt das auch für THCP-H, THCP-O und ähnliche?
Die Klausel ist generisch formuliert und stellt auf den Molekülbau ab, nicht auf den Handelsnamen. Abkömmlinge mit passendem Grundgerüst und passender Kettenlänge fallen darunter.
Was ist mit anderen EU-Märkten?
Die Lage unterscheidet sich je Land erheblich. Eine Einordnung für Deutschland trägt nicht für den Export; die Prüfung muss je Zielmarkt erfolgen.
Warum dieser Artikel nicht mehr das sagt, was er einmal sagte
An dieser Adresse stand bis September 2026 ein Werbetext für den HHC- beziehungsweise THCP-Großhandel. Er stammte aus einer Zeit, in der beide Stoffe gehandelt wurden, und blieb nach der Sortimentsbereinigung versehentlich stehen. Wir haben ihn durch diese Einordnung ersetzt, statt die Seite zu löschen — die Frage dahinter ist berechtigt, die alte Antwort war es nicht mehr.
Stand der Angaben: 30. September 2026. Rechtslagen ändern sich; diese Seite ist eine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.


