THCP-Hash: Warum „45 % Cannabinoide“ nichts über die Legalität sagt
Gesamtgehaltsangaben verdecken, welche Stoffe enthalten sind. Woran Händler eine Charge tatsächlich prüfen.

Hash-Angebote werden fast immer mit einem Gesamt-Cannabinoidgehalt beworben. Diese Zahl ist für die Einordnung wertlos — und genau darin liegt das Risiko im Einkauf.
Was in Deutschland gilt
THCP wird von der Anlage 1 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes erfasst, und zwar über die Strukturklasse 2.3: Die Rest-R-Systematik nach Nummer 2.3.2 schließt Kohlenstoffketten bis C10 als Rest am Ring A ein, und die Heptylkette des THCP fällt darunter. In Kraft seit dem 27. Juni 2024.
Das NpSG arbeitet anders als das Betäubungsmittelgesetz: Es verbietet das Inverkehrbringen, also Handel, Abgabe und Einfuhr. Der bloße Besitz ist nicht strafbewehrt. Für einen Großhändler ist genau der verbotene Teil der Geschäftszweck — die Unterscheidung hilft dem Handel also nicht weiter.
Weil die Strukturklasse generisch formuliert ist, erfasst sie nicht nur THCP selbst, sondern die ganze Familie vergleichbar gebauter Abkömmlinge. Ein Ausweichen auf das nächste Kürzel führt regelmäßig in dieselbe Vorschrift zurück.
Was die Prozentangabe verdeckt
„45 % Cannabinoide“ kann bedeuten: 45 % CBD. Es kann auch bedeuten: 44 % CBD und ein Prozent von etwas, das nicht verkehrsfähig ist. Die Zahl unterscheidet nicht, das Analysenzertifikat schon. Verlangen Sie deshalb die Einzelaufschlüsselung der Charge, nicht die Summe — und achten Sie darauf, dass sich das COA auf genau die Charge bezieht, die geliefert wird.
Ist kein chargenbezogenes COA erhältlich, ist die Frage nicht beantwortbar. Das ist für sich genommen schon die Antwort auf die Einkaufsentscheidung.
Was wir stattdessen führen
Bei Hash trägt die Verarbeitung die Qualität: Siebung, Pressung und Lagerung entscheiden über das, was beim Kunden ankommt.
Unser Sortiment besteht vollständig aus CBD-Erzeugnissen aus EU-zertifiziertem Anbau: CBD-Hash sowie das übrige B2B-Sortiment. Zu jeder Charge gehört ein Analysenzertifikat, und die Ware ist in den Märkten verkehrsfähig, in die wir sie liefern.
Warum dieser Artikel nicht mehr das sagt, was er einmal sagte
An dieser Adresse stand bis September 2026 ein Werbetext für den HHC- beziehungsweise THCP-Großhandel. Er stammte aus einer Zeit, in der beide Stoffe gehandelt wurden, und blieb nach der Sortimentsbereinigung versehentlich stehen. Wir haben ihn durch diese Einordnung ersetzt, statt die Seite zu löschen — die Frage dahinter ist berechtigt, die alte Antwort war es nicht mehr.
Stand der Angaben: 30. September 2026. Rechtslagen ändern sich; diese Seite ist eine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.


